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Informationen
DIN 66399
Die DIN 66399 “Büro- und Datentechnik – Vernichten von Datenträgern” ist seit 2012 / 2013 die deutsche Norm zur Akten- und Datenträgervernichtung. Sie ersetzt die alte DIN 32757 und ist nun auslegt auf den heutigen Stand der Technik und den genauen Prozess der Entsorgung auch durch Dienstleistungsunternehmen. Sie besteht aus drei Teilen:
DIN 66399-1
Grundlagen und Begriffe
- Schutzbedarfsermittlung Schutzklasse 1-3
- Sicherheitsstufen 1-7
- Einflussgrößen für die Rekonstruktion von Informationen
DIN 66399-2
Anforderungen an die Maschinen zur Vernichtung von Datenträgern
- Datenträgerarten Klassifizierung P F O T H E
- Sicherheitsstufen/Partikelgrößen
DIN SPEC 66399-3
Prozess der Datenträgervernichtung
- Prozessvarianten (durch Kunde/mobile Vernichtung/extern durch Dienstleister)
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der geeigneten Sicherheitsstufe bzw. Partikelgröße für Ihren Schutzbedarf sowie bei der Erstellung eines passenden Entsorgungskonzeptes.
Die ISO/IEC 21964 “Information technology – Destruction of data carriers – Part 1: Principles and definitions” stellt seit der Herausgabe 08/2018 die englische Übersetzung der DIN 66399 dar und ist als internationale Norm gültig.
BSI Grundschutz / Technische Leitlinien
Zusätzlich zur DIN 66399 gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Empfehlungen zum Löschen von Datenträgern sowie Empfehlungen zum Vernichten von Datenträgern heraus. Diese sind Teil des BSI Grundschutzes.
Dabei werden bei der Vernichtung Partikelgrößen für normalen und hohen Schutzbedarf für die einzelnen Materialklassen spezifiziert. Diese Richtlinien des BSI können auch Grundlage bei der Erstellung des Entsorgungsprozesses sein.
Für behördlichem Bedarf gibt das BSI zum materiellen Geheimschutz die techischen Leitlinien heraus. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik berät Bundesbehörden und bundesunmittelbare öffentlich-rechtliche Einrichtungen auch über Vorgaben für das Vernichten von Verschlusssachen auf Datenträgern oder speziellen Datenträgerarten.
Entsorgungsfachbetrieb und Erstbehandlungsanlage nach ElektroG
Da die mechanische Zerkleinerung von Datenträgern eine Behandlung von Abfällen darstellt, sind wir zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach §56 KrWG. Für die Vernichtung von Festplatten, elektronischen Datenträgern/Bauteilen und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir als Erstbehandlungsanlage nach ElektroG zertifiziert.