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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
- Für die Dienstleistungen des Auftragnehmers (nachstehend auch genannt AN) mit dem Auftraggeber (nachstehend auch genannt AG) geschlossenen Verträge gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen der AGBs, soweit die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren. Dies gilt auch für Folgeverträge, es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.
- Leistungsort ist am Gelände des AG oder eines vorher mit dem AG vereinbarten abweichenden Leistungsempfängers.
§ 2 Leistungen
- Die Tätigkeit des AN besteht in der Vernichtung des vom Auftraggeber (nachstehend auch genannt AG) zur Vernichtung überlassenen Datenträgermaterials.
- Über die organisatorischen und technischen Maßnahmen, die der AN bei der Vernichtung trifft, kann sich der AG jederzeit vor Ort überzeugen.
- Der AN stellt dem AG bei Abschluss eines Rahmenvertrages für die Dauer der Vertragsbeziehung als Leihgabe Sicherheitsbehälter zur Verfügung. Das Eigentum verbleibt dabei beim AN. Die Konditionen werden gesondert im Rahmenvertrag festgehalten.
§ 3 Verpflichtungen des AG
- Der AG ist verpflichtet, ausschließlich Datenträger bzw. Speichermedien zur Vernichtung an den AN zu übergeben.
- Der AG ist verpflichtet, den Mitarbeiter des AN einzuweisen, welche Datenträger vernichtet werden sollen.
- 2. Gefährliche oder gesundheitsschädliche Bestandteile (z.B. Akkus oder artfremde Abfälle) sowie Teile die zur Schäden an der Maschine führen könnten (z.B. Eisenkerne), müssen vom Kunden vor der Vernichtung entfernt werden.
- Der AG ist dazu verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Sicherheitsbehälter, nur durch den AN leeren zu lassen und diese nach Auflösung bzw. Ablauf der Vertragsfrist an den AN unbeschädigt auszuhändigen. Er haftet für jegliche Beschädigungen der Behälter und für Folgekosten aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Handhabung der Container.
§ 4 Zusicherung des AG
- Der AG sichert zu, dass die Vernichtung frei von Rechten Dritter ist.
- Sollten von dritter Seite aufgrund der Vernichtung des Materials gegen den AN Ansprüche, gleich welcher Art erhoben werden, so stellt der AG den AN auf erstes Anfordern frei.
§ 5 Datenschutz
Die Dienstleistung wird in Einklang mit gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. AG und AN schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß DSGVO ab. Alle Mitarbeiter des AN sind auf Datengeheimnis/Vertraulichkeit verpflichtet und sind auf die Konsequenzen bei Missachtung belehrt worden.
§ 6 Zustandekommen des Vertrages
- Der Vertrag zwischen AN und AG ist erst geschlossen, wenn der AG den Auftrag schriftlich oder mündlich bestätigt hat.
- Haben der AG und der AN einen Termin zur Vernichtung vereinbart und kann der AN diesen nicht einhalten, so kommt der AN erst dann in Verzug mit der Leistung, wenn eine Nachfrist von einer Woche abgelaufen ist.
- Vor Ablauf der in Abs 2. geregelten Nachfrist sind Ansprüche des AG wegen verspäteter Leistungen des AN ausgeschlossen.
- Der AN haftet nicht für Unmöglichkeit oder für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die der AN nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen wird der AG vom AN unverzüglich von dem Ereignis in Kenntnis gesetzt. Die Leistungsfrist verlängert sich hierbei um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Umsetzungsfrist.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
- Die Vertragsdauer richtet sich nach den individuell abgeschlossenen Rahmenverträgen oder bei Einzelauftrag nach den Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung.
- Der AN behält sich das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund vor bei mehrmaligem Verstoß gegen die Vertragsbedingungen, der AG in einen Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten trotz Mahnungen kommt oder über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
- Die ordentliche und die außerordentliche Kündigung, sowie Abmahnungen wegen Vertragsverstoßes müssen schriftlich erfolgen.
§ 8 Haftung
- Der AN haftet nach den gesetzlichen Regelungen.
- Schäden, die in Ausübung des Auftrags verursacht werden, hat der AN nur zu vertreten, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Sofern eine Schadensersatzhaftung für fahrlässige Pflichtverletzungen zutrifft, beschränkt sich die Haftung, auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen, auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
- Für den Verlust noch benötigter Datenträger haftet der AN nicht. Die Befüllung der Sicherheitsbehälter liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Auftraggebers, der im eigenen Interesse darauf zu achten hat, dass nur nicht mehr benötigte Medien der Vernichtung zugeführt werden.
§ 9 Preise
- Alle vom AN genannten Preise, sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.
- Rechnungen vom AN sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei Wartezeiten über 30 Minuten hat der AN das Recht, einen Stundensatz in Rechnung zu stellen.
- Leerfahrten, die der AG zu verschulden hat, werden mit einer Ausfallpauschale/Mindestauftragswert berechnet.
§ 10 Preisanpassungen
Der AN kann während der Vertragslaufzeit die Preise angemessen erhöhen, jedoch frühestens nach 12 Monaten Vertragslaufzeit. Der AG hat im Falle einer Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht, mit einer Frist von 4 Wochen ab schriftlicher Bekanntgabe der Erhöhung.
§ 11 Verschwiegenheitspflicht
Der AN verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und auch nach dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Beide Parteien verpflichten sich außerdem, Konditionen der Dienstleistung gegenüber Dritten streng vertraulich zu behandeln.
§ 12 Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des AN. Der Gerichtsstand gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
Stand: 15.01.2019