Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

  1. Für die Dienstleistungen des Auftragnehmers (nachstehend auch
    genannt AN) mit dem Auftraggeber (nachstehend auch genannt AG)
    geschlossenen Verträge gelten ausschließlich die folgenden
    Bedingungen der AGBs, soweit die Parteien nichts anderes schriftlich
    vereinbaren. Dies gilt auch für Folgeverträge, es gilt jeweils die zum
    Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.
  2. Leistungsort ist am Gelände des AG oder eines vorher mit dem AG
    vereinbarten abweichenden Leistungsempfängers.

§ 2 Leistungen

  1. Die Tätigkeit des AN besteht in der Vernichtung des vom
    Auftraggeber (nachstehend auch genannt AG) zur Vernichtung
    überlassenen Akten- und Datenträgermaterials.
  2. Über die organisatorischen und technischen Maßnahmen, die der
    AN bei der Vernichtung trifft, kann sich der AG jederzeit vor Ort
    überzeugen.
  3. Der AN stellt dem AG bei Abschluss eines Rahmenvertrages für die
    Dauer der Vertragsbeziehung als Leihgabe Sicherheitsbehälter zur
    Verfügung. Das Eigentum verbleibt dabei beim AN. Die Konditionen
    werden gesondert im Rahmenvertrag festgehalten.

§ 3 Verpflichtungen des AG

  1. Der AG ist verpflichtet, ausschließlich Akten und Datenträger zur
    Vernichtung an den AN zu übergeben.
  2. Der AG ist verpflichtet, den Mitarbeiter des AN einzuweisen, welche
    Datenträger vernichtet werden sollen.
  3. 2. Gefährliche oder gesundheitsschädliche Bestandteile (z.B. Akkus
    oder artfremde Abfälle) sowie Teile die zur Schäden an der Maschine
    führen könnten (z.B. Eisenkerne), müssen vom Kunden vor der
    Vernichtung entfernt werden.
  4. Sollen Akkus durch den AN ausgebaut werden, verbleiben die
    Akkus beim AG. Die fachgerechte Lagerung und Entsorgung obliegt
    dem AG.
  5. Der AG ist dazu verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten
    Sicherheitsbehälter, nur durch den AN leeren zu lassen und diese
    nach Auflösung bzw. Ablauf der Vertragsfrist an den AN unbeschädigt
    auszuhändigen. Er haftet für jegliche Beschädigungen der Behälter
    und für Folgekosten aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen
    Handhabung der Container.

§ 4 Zusicherung des AG

  1. Der AG sichert zu, dass die Vernichtung frei von Rechten Dritter ist.
  2. Sollten von dritter Seite aufgrund der Vernichtung des Materials
    gegen den AN Ansprüche, gleich welcher Art erhoben werden, so stellt
    der AG den AN auf erstes Anfordern frei.

§ 5 Datenschutz

Die Dienstleistung wird in Einklang mit gesetzlichen Bestimmungen
durchgeführt. AG und AN schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag
gemäß DSGVO ab. Alle Mitarbeiter des AN sind auf
Datengeheimnis/Vertraulichkeit verpflichtet und sind auf die
Konsequenzen bei Missachtung belehrt worden.

§ 6 Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag zwischen AN und AG ist erst geschlossen, wenn der AG
    den Auftrag schriftlich oder mündlich bestätigt hat.
  2. Haben der AG und der AN einen Termin zur Vernichtung vereinbart
    und kann der AN diesen nicht einhalten, so kommt der AN erst dann in
    Verzug mit der Leistung, wenn eine Nachfrist von einer Woche
    abgelaufen ist.
  3. Vor Ablauf der in Abs 2. geregelten Nachfrist sind Ansprüche des
    AG wegen verspäteter Leistungen des AN ausgeschlossen.
  4. Der AN haftet nicht für Unmöglichkeit oder für Lieferverzögerungen, die
    durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des
    Vertragsabschlusses unvorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind,
    die der AN nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen wird der AG vom AN
    unverzüglich von dem Ereignis in Kenntnis gesetzt. Die Leistungsfrist
    verlängert sich hierbei um die Dauer der Behinderung und einer
    angemessenen Umsetzungsfrist.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Vertragsdauer richtet sich nach den individuell abgeschlossenen
    Rahmenverträgen oder bei Einzelauftrag nach den Vereinbarungen in der
    Auftragsbestätigung.
  2. Der AN behält sich das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
    Grund vor bei mehrmaligem Verstoß gegen die Vertragsbedingungen, der
    AG in einen Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten trotz Mahnungen
    kommt oder über das Vermögen des Vertragspartners ein
    Insolvenzverfahren eröffnet wird.
  3. Die ordentliche und die außerordentliche Kündigung, sowie
    Abmahnungen wegen Vertragsverstoßes müssen schriftlich erfolgen.

§ 8 Haftung

  1. Der AN haftet nach den gesetzlichen Regelungen.
  2. Schäden, die in Ausübung des Auftrags verursacht werden, hat der AN
    nur zu vertreten, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Sofern
    eine Schadensersatzhaftung für fahrlässige Pflichtverletzungen zutrifft,
    beschränkt sich die Haftung, auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen, auf
    den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen,
    unmittelbaren Durchschnittsschaden.
  3. Für den Verlust noch benötigter Datenträger haftet der AN nicht. Die
    Befüllung der Sicherheitsbehälter liegt im ausschließlichen
    Verantwortungsbereich des Auftraggebers, der im eigenen Interesse
    darauf zu achten hat, dass nur nicht mehr benötigte Medien der
    Vernichtung zugeführt werden.
  4. Der AN haftet nicht für Schäden durch aus Geräten entfernte und
    unsachgemäß gelagerte Akkus. Die fachgerechte Lagerung und
    Entsorgung obliegt dem AG.

§ 9 Preise

  1. Alle vom AN genannten Preise, sind Nettopreise zuzüglich der
    gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.
  2. Rechnungen vom AN sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort zur
    Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Bei Wartezeiten über 30 Minuten hat der AN das Recht, einen
    Stundensatz in Rechnung zu stellen.
  4. Leerfahrten, die der AG zu verschulden hat, werden mit einer
    Ausfallpauschale oder dem Mindestauftragswert berechnet.

§ 10 Preisanpassungen

Der AN kann während der Vertragslaufzeit die Preise angemessen
erhöhen, jedoch frühestens nach 12 Monaten Vertragslaufzeit. Der AG hat
im Falle einer Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht, mit
einer Frist von 4 Wochen ab schriftlicher Bekanntgabe der Erhöhung.

§ 11 Verschwiegenheitspflicht

Der AN verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und
auch nach dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Beide
Parteien verpflichten sich außerdem, Konditionen der Dienstleistung
gegenüber Dritten streng vertraulich zu behandeln.

§ 12 Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich
deutsches Recht. Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des AN. Der
Gerichtsstand gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.


Stand: 15.08.2023