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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
- Für die Dienstleistungen des Auftragnehmers (nachstehend auch
genannt AN) mit dem Auftraggeber (nachstehend auch genannt AG)
geschlossenen Verträge gelten ausschließlich die folgenden
Bedingungen der AGBs, soweit die Parteien nichts anderes schriftlich
vereinbaren. Dies gilt auch für Folgeverträge, es gilt jeweils die zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB. - Leistungsort ist am Gelände des AG oder eines vorher mit dem AG
vereinbarten abweichenden Leistungsempfängers.
§ 2 Leistungen
- Die Tätigkeit des AN besteht in der Vernichtung des vom
Auftraggeber (nachstehend auch genannt AG) zur Vernichtung
überlassenen Akten- und Datenträgermaterials. - Über die organisatorischen und technischen Maßnahmen, die der
AN bei der Vernichtung trifft, kann sich der AG jederzeit vor Ort
überzeugen. - Der AN stellt dem AG bei Abschluss eines Rahmenvertrages für die
Dauer der Vertragsbeziehung als Leihgabe Sicherheitsbehälter zur
Verfügung. Das Eigentum verbleibt dabei beim AN. Die Konditionen
werden gesondert im Rahmenvertrag festgehalten.
§ 3 Verpflichtungen des AG
- Der AG ist verpflichtet, ausschließlich Akten und Datenträger zur
Vernichtung an den AN zu übergeben. - Der AG ist verpflichtet, den Mitarbeiter des AN einzuweisen, welche
Datenträger vernichtet werden sollen. - 2. Gefährliche oder gesundheitsschädliche Bestandteile (z.B. Akkus
oder artfremde Abfälle) sowie Teile die zur Schäden an der Maschine
führen könnten (z.B. Eisenkerne), müssen vom Kunden vor der
Vernichtung entfernt werden. - Sollen Akkus durch den AN ausgebaut werden, verbleiben die
Akkus beim AG. Die fachgerechte Lagerung und Entsorgung obliegt
dem AG. - Der AG ist dazu verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten
Sicherheitsbehälter, nur durch den AN leeren zu lassen und diese
nach Auflösung bzw. Ablauf der Vertragsfrist an den AN unbeschädigt
auszuhändigen. Er haftet für jegliche Beschädigungen der Behälter
und für Folgekosten aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen
Handhabung der Container.
§ 4 Zusicherung des AG
- Der AG sichert zu, dass die Vernichtung frei von Rechten Dritter ist.
- Sollten von dritter Seite aufgrund der Vernichtung des Materials
gegen den AN Ansprüche, gleich welcher Art erhoben werden, so stellt
der AG den AN auf erstes Anfordern frei.
§ 5 Datenschutz
Die Dienstleistung wird in Einklang mit gesetzlichen Bestimmungen
durchgeführt. AG und AN schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag
gemäß DSGVO ab. Alle Mitarbeiter des AN sind auf
Datengeheimnis/Vertraulichkeit verpflichtet und sind auf die
Konsequenzen bei Missachtung belehrt worden.
§ 6 Zustandekommen des Vertrages
- Der Vertrag zwischen AN und AG ist erst geschlossen, wenn der AG
den Auftrag schriftlich oder mündlich bestätigt hat. - Haben der AG und der AN einen Termin zur Vernichtung vereinbart
und kann der AN diesen nicht einhalten, so kommt der AN erst dann in
Verzug mit der Leistung, wenn eine Nachfrist von einer Woche
abgelaufen ist. - Vor Ablauf der in Abs 2. geregelten Nachfrist sind Ansprüche des
AG wegen verspäteter Leistungen des AN ausgeschlossen. - Der AN haftet nicht für Unmöglichkeit oder für Lieferverzögerungen, die
durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses unvorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind,
die der AN nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen wird der AG vom AN
unverzüglich von dem Ereignis in Kenntnis gesetzt. Die Leistungsfrist
verlängert sich hierbei um die Dauer der Behinderung und einer
angemessenen Umsetzungsfrist.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
- Die Vertragsdauer richtet sich nach den individuell abgeschlossenen
Rahmenverträgen oder bei Einzelauftrag nach den Vereinbarungen in der
Auftragsbestätigung. - Der AN behält sich das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund vor bei mehrmaligem Verstoß gegen die Vertragsbedingungen, der
AG in einen Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten trotz Mahnungen
kommt oder über das Vermögen des Vertragspartners ein
Insolvenzverfahren eröffnet wird. - Die ordentliche und die außerordentliche Kündigung, sowie
Abmahnungen wegen Vertragsverstoßes müssen schriftlich erfolgen.
§ 8 Haftung
- Der AN haftet nach den gesetzlichen Regelungen.
- Schäden, die in Ausübung des Auftrags verursacht werden, hat der AN
nur zu vertreten, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Sofern
eine Schadensersatzhaftung für fahrlässige Pflichtverletzungen zutrifft,
beschränkt sich die Haftung, auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen, auf
den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. - Für den Verlust noch benötigter Datenträger haftet der AN nicht. Die
Befüllung der Sicherheitsbehälter liegt im ausschließlichen
Verantwortungsbereich des Auftraggebers, der im eigenen Interesse
darauf zu achten hat, dass nur nicht mehr benötigte Medien der
Vernichtung zugeführt werden. - Der AN haftet nicht für Schäden durch aus Geräten entfernte und
unsachgemäß gelagerte Akkus. Die fachgerechte Lagerung und
Entsorgung obliegt dem AG.
§ 9 Preise
- Alle vom AN genannten Preise, sind Nettopreise zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. - Rechnungen vom AN sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort zur
Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. - Bei Wartezeiten über 30 Minuten hat der AN das Recht, einen
Stundensatz in Rechnung zu stellen. - Leerfahrten, die der AG zu verschulden hat, werden mit einer
Ausfallpauschale oder dem Mindestauftragswert berechnet.
§ 10 Preisanpassungen
Der AN kann während der Vertragslaufzeit die Preise angemessen
erhöhen, jedoch frühestens nach 12 Monaten Vertragslaufzeit. Der AG hat
im Falle einer Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht, mit
einer Frist von 4 Wochen ab schriftlicher Bekanntgabe der Erhöhung.
§ 11 Verschwiegenheitspflicht
Der AN verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und
auch nach dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Beide
Parteien verpflichten sich außerdem, Konditionen der Dienstleistung
gegenüber Dritten streng vertraulich zu behandeln.
§ 12 Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich
deutsches Recht. Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des AN. Der
Gerichtsstand gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
Stand: 15.08.2023